Eine außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) kann von der BSFB in Form einer Bezuschussung für eine Lerntherapie nach gründlicher Überprüfung im Einzelfall bewilligt werden.
Einzelheiten finden Sie in der „Handreichung zur Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“. Dort erfahren Sie, unter welchen Bedingungen es für Eltern Sinn macht, über die Schule einen Antrag zur Finanzierung einer außerunterrichtlichen Lernhilfe (AUL) zu stellen.
PDF-Download „Handreichung zur Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ – wurde gerade aktualisiert
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