Schulpflichtverletzung

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Der regelmäßige Schulbesuch ist eine unabdingbare Voraussetzung, um allen Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Schullaufbahn und die aktive Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Aus diesem Grund besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die in Hamburg ihren Hauptwohnsitz haben, eine uneingeschränkte Schulpflicht.

Es gibt unterschiedliche Anlässe, weshalb es dennoch zu Schulpflichtverletzungen kommt. Sie reichen von Einzelfällen, in denen z.B. eine vergessene Entschuldigung bei einer Erkrankung die Nachfrage durch die Schule mit sich bringt, bis hin zu häufigen und langen Fehlzeiten. Dabei ist oftmals nicht erkennbar, ob es sich z.B. um Lustlosigkeit, die Angst den schulischen Anforderungen nicht zu genügen oder um die Sorge vor Begegnungen mit anderen Schülerinnen oder Schülern handelt.

Unabhängig von den vielfältigen Ursachen für das Fernbleiben gilt, dass bei immer wieder auftretenden oder langanhaltenden Schulpflichtverletzungen die Scham und die Angst vor einer randständigen Position in der Klasse anwächst und es immer schwieriger wird, zu einem regelmäßigen Schulbesuch zurückzukehren. Zudem kommt es bei einem verfestigten Verhalten häufig zu familiären Konflikten und zu Missverständnissen zwischen Schule und Elternhaus, die die Situation zusätzlich erschweren können.

Eine schnelle Reaktion auf erkannte Schulpflichtverletzungen ist deshalb entscheidend, um die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.   Eltern, Sorgeberechtigte, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler können sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ReBBZ wenden, die beratend und in Konfliktsituationen auch vermittelnd tätig werden können.

Unser Ziel ist es, so früh wie möglich und gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen zu finden, die einen regelmäßigen Schulbesuch wieder ermöglichen. Wenn es hilfreich oder erforderlich erscheint, können wir auch andere Institutionen und Einrichtungen zur Beratung und Unterstützung empfehlen oder hinzuziehen.

Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich bei dieser Problematik an die ReBBZ, denn dann sind die Aussichten am besten, den Ausstieg aus dem Lernen zu vermeiden

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