Gewaltprävention im Kindesalter
Seit 2009 arbeiten in den ReBBZ Fachkräfte für „Gewaltprävention im Kindesalter“ (GiK). Sie kooperieren mit den entsprechenden GiK-Fachkräften des bezirklichen Jugendamtes. Frühzeitiges Erkennen und gewaltpräventive Hilfen sollen verhindern, dass sich aggressives und antisoziales Verhalten von Kindern verfestigt. Die ReBBZ- und GiK-Fachkräfte ermitteln gefährdete Kinder mit einer speziell entwickelten Diagnostik. Für die betroffenen Kinder, ihre Familien und pädagogischen Fachkräfte stehen altersgemäße Hilfsangebote bereit. Die Lehrkräfte werden in Diagnostik, Beratung und Planung der Hilfsmaßnahmen mit einbezogen.
Gewaltvorfälle an Schulen
§ 49 des Schulgesetzes – Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
Die ReBBZ beraten alle Beteiligten im Umgang mit den Regelungen des Paragraphen. Auf Anfrage nehmen ReBBZ-Fachkräfte an den Beratungen und Klassenkonferenzen teil. Die Schulpsychologen des ReBBZ können in dem Verfahren schulpsychologische Stellungnahmen abgeben. In diesem Themengebiet arbeitet das ReBBZ eng mit der Beratungsstelle für Gewaltprävention zusammen. Bei Bedarf unterstützen wir bei der Einbindung anderer Beratungsstellen und Einrichtungen.
Unterstützung im Schulalltag
In Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung unterstützen die ReBBZ-Fachkräfte bei der Umsetzung und Planung von Präventionsmaßnahmen.