In der Beratungsabteilung des ReBBZ Eimsbüttel sind mehrere Fachkräfte tätig, die über vertiefte Kenntnisse und z.T. über langjährige Erfahrungen im Kinderschutz verfügen. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern oder sonstige Sorgeberechtigte können sich ratsuchend an uns wenden. Gemeinsam wird eingeschätzt, wie eine an uns herangetragene Situation bewertet werden muss, ob eine Unterstützung für die Schülerin oder den Schüler notwendig ist, wie sie gegebenenfalls aussehen könnte und welche weiteren Handlungsschritte erforderlich sind. Wir beraten vertraulich. Es kann jedoch zu Situationen kommen, in denen der Schutz der Schülerin oder des Schülers an erster Stelle stehen muss. Wenn z.B. eine Beratung durch das ReBBZ nicht mehr ausreicht und weitergehende Unterstützungen erforderlich sind, um das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Schülerin oder des Schülers zu schützen, wird der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) mit Kenntnis der Eltern einbezogen.